Kolumne VERBINDLICH


Mein Engagement für die Beseitigung der steuerlichen Heiratsstrafe ist langjährig. Eigentlich seit 1982, da heiratete ich. Ich fand es bizarr, dass man mit gleichem gemeinsamen Einkommen gegenüber der Situation als ehemaliges Konkubinatspaar plötzlich mehr Steuern bezahlt, weil man in eine höhere Progression gerät.
1984 entschied das Bundesgericht, dies sei verfassungswidrig. Ein Meilenstein. Die meisten Kantone haben gehandelt. So auch der Kanton Aargau auf kommunaler und kantonaler Ebene. Die beiden Einkommen werden zusammengezählt und dann zum halben Satz besteuert, sprich: gemeinsame Besteuerung mit Vollsplitting. Die einfachste Sache der Welt, dies auch bei den Bundessteuern die gemeinsame Besteuerung anzuwenden. So, wie es eine Initiative vorsieht, die noch in diesem Jahr, voraussichtlich im Herbst, vor das Volk kommt. Stimmt ihr das Volk zu, wäre dies ein kleiner Schritt für die Verwaltung, ein riesiger für die Ehepaare!
Aber Nein! Die Individualbesteuerung soll her und damit wird den Kantonen aus Bundesbern ein Totalumbau des Steuersystems auf allen Ebenen diktiert mit 1,7 Millionen Steuererklärungen mehr. Ein administratives Monstrum sondergleichen, für die kantonalen Steuerverwaltungen, vor allem aber für die Paare. Wenn man das Problem der steuerlichen Heiratsstrafe auf diese Weise lösen will, dann will ich, mit Verlaub, lieber das Problem zurück.
Denn wozu dieser bürokratische Aufwand mittels Individualbesteuerung? Diese riesige Steuerrevolution? Weil man angeblich Erwerbsanreize schaffen will. Im speziellen für uns Frauen, wir kämen ja sonst nicht auf die Idee! Die Befürworter der Individualbesteuerung haben ganz offensichtlich verpasst, dass wir längst erwerbstätig sind. Wir stecken nicht mehr in den Fünfzigern. Die Frau am Herd, die auf ihren «Ein-Ernährer» wartet, ist Geschichte. Heutzutage sind beide Partner im Laufe eines Lebens erwerbstätig. Vor und nach der intensiven Kinderbetreuungszeit in sehr hohen Pensen, während in unterschiedlichen. Da darf es doch keine Rolle spielen, wer, wann, wieviel zum gemeinsamen Einkommen beiträgt. Die Kombination von Familienarbeit und Erwerbsarbeit ist in modernen Familien ein gemeinsames Konzept.
Die Individualbesteuerung ist weder sozial noch aus Gleichstellungssicht gerecht. Doppelverdiener mit hohem Einkommen belohnen, die Teilzeitarbeit jedoch abstrafen, ist familienpolitisch besonders in der Kinderphase rückschrittlich, fiskal übergriffig und gegen den Fachkräftemangel überhaupt nicht förderlich. Ich wundere mich deshalb, dass ausgerechnet die Liberalen unliberale paternalistische Staatseingriffe in die Familienorganisation goutieren und den administrativen Aufwand weglächeln. War da nicht einmal etwas mit der Steuererklärung, die auf dem Bierdeckel Platz haben sollte? Und ich wundere mich, dass die Linke im Verbund, die soziale Komponente unter den Teppich wischt und dann noch ausgerechnet die Besserstellung der sogenannten «Carearbeit», die man ja sonst immer fordert, steuerlich bestrafen will.
Wenn in der Bewertung von Familien- und Erwerbsarbeit, nur noch Erwerbsarbeit zählt, hat man ein Gesellschaftsbild von vorgestern. In modernen Familien sollen und wollen beide Partner beides leisten. Wie sie das organisatorisch zeitweise tun, geht den Fiskus nichts an. Passen wir unser Steuersystem analog zu den Kantonen auch auf Bundesebene endlich den gesellschaftlichen modernen Realitäten an. Liberal und sozial.
Deshalb Nein zur Individualbesteuerung am 8. März und Ja zu den Fairnessinitiativen im Herbst dieses Jahres. Das Problem der Heiratsstrafe ist dann endlich völlig unkompliziert gelöst und die Ehepaare kommen endlich auch bei den Bundessteuern zu ihrem Recht.
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Marianne Binder-Keller lebt mit ihrer Familie in Baden. Politik ist ihre Leidenschaft: Sie ist seit 2023 Ständerätin. Von 2019 bis 2023 war sie Nationalrätin, von 2013 bis 2019 Grossrätin im Kanton Aargau. Die Publizistin ist Mitglied des Präsidiums Die Mitte Schweiz. Sie sitzt in der Staatspolitischen Kommission, der sicherheitspolitischen Kommission und der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates und präsidiert die Schweizer Delegation im Europarat.




